Die Mitglieder sind zur Zahlung eines regelmäßigen Beitrags verpflichtet.
Die Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Beiträge befreit.
Die regelmäßigen Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung wie folgt festgelegt:
Aktiv bis 14 Jahre
4,50 €/Monat
27,00 €/Halbjahr
54,00 €/Jahr
Aktiv bis 18 Jahre
5,00 €/Monat
30,00 €/Halbjahr
60,00 €/Jahr
Aktiv über 18 Jahre
7,50 €/Monat
45,00 €/Halbjahr
90,00 €/Jahr
Passiv
4,00 €/Monat
24,00 €/Halbjahr
48,00 €/Jahr
Aktiv bis 18 erm.
3,00 €/Monat
18,00 €/Halbjahr
36,00 €/Jahr
Aktiv über 18 erm.
4,75 €/Monat
28,50 €/Halbjahr
57,00 €/Jahr
Passiv erm.
3,00 €/Monat
18,00 €/Halbjahr
36,00 €/Jahr
Eltern-Kind-Turnen 1
9,25 €/Monat
55,50 €/Halbjahr
111,00 €/Jahr
Eltern-Kind-Turnen 2
13,75 €/Monat
82,50 €/Halbjahr
165,00 €/Jahr
Familienbeitrag
18,00 €/Monat
108,00 €/Halbjahr
216,00 €/Jahr
Ermäßigte Beiträge (=erm.) zahlen Auszubildende, Studierende und Arbeitslose.
Die regelmäßigen Beiträge sind am 01.01. eines jeden Jahres fällig.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind die regelmäßigen Beiträge bis zum Ende des laufenden Halbjahres zu zahlen.
Mitglieder sollen möglichst am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilen. Bei Mitgliedern, die dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der jeweils halbe regelmäßige Jahresbeitrag zum 15.02. und zum 15.08. eingezogen.
Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung, der Anschrift sowie der Mailadresse mitzuteilen. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.
Diese Änderung der Beitragsordnung tritt zum 01.07.2018 in Kraft. Sie wurde beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 24.03.2018.