Beitragsordnung

Beitragsordnung TuS Ennepe 1926 e.V.

(Stand: 18.03.2023) 

  1. Die Mitglieder sind zur Zahlung eines regelmäßigen Beitrags verpflichtet.
  2. Die Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Beiträge befreit.
  3. Die regelmäßigen Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung wie folgt festgelegt (in Euro):
Monat Halbjahr Jahr
Aktiv bis 14 Jahre 5,40 32,40 64,80
Aktiv bis 18 Jahre 6,00 36,00 72,00
Aktiv über 18 Jahre 9,00 54,00 108,00
Passiv 4,80 28,80 57,60
Aktiv bis 18 erm. 3,60 21,60 43,20
Aktiv über 18 erm. 5,70 34,20 68,40
Passiv erm. 3,60 21,60 43,20
Eltern-Kind-Turnen 1 11,10 66,60 133,20
Eltern-Kind-Turnen 2 16,50 99,00 198,00
Familienbeitrag 21,60 129,60 259,20
  1. Ermäßigte Beiträge (=erm.) zahlen Auszubildende, Studierende und Arbeitslose.
  2. Die regelmäßigen Beiträge sind am 01.01. eines jeden Jahres fällig.
  3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind die regelmäßigen Beiträge bis zum Ende des laufenden Halbjahres zu zahlen.
  4. Mitglieder sind verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilen. Bei Mitgliedern, die dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der jeweils halbe regelmäßige Jahresbeitrag zum 15.02. und zum 15.08. eingezogen.
  5. Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung, der Anschrift sowie der Mailadresse mitzuteilen. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.
  6. Diese Änderung der Beitragsordnung tritt zum 01.07.2023 in Kraft. Sie wurde beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 18.03.2023.